Stiftung „Zukunftschancen“ der Familie Unkelbach

Satzungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das u.a. Kindern und Jugendlichen beim Einstieg in das Berufsleben durch eine Berufsausbildung oder durch berufsvorbereitende Maßnahmen unterstützt. Ebenso dient das Sozialwerk der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel
  1. für Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen in SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in den Kontinenten Afrikas und Südamerika verwendet, wobei die Priorisierung in dieser Reihenfolge erfolgt. Dazu gehören Schulfördermaßnahmen samt Nachhilfe, Schulgebühren, Schuluniformen, Schulmaterial und die Unterbringung im Schülerwohnheim, Kosten für eine Berufsausbildung, Employment & Entrepreneurshipkurse, Stipendienprogrammförderungen und alle Maßnahmen, die den jungen Menschen dazu verhelfen, die Grundlagen für die spätere Finanzierung ihres eigenen Lebensunterhalts und somit eine bessere Lebensperspektive zu erhalten.
  2. Sofern es möglich ist, sollen schwerpunktmäßig Mädchen und junge Frauen gefördert werden.
  3. Sollten diese Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen in Afrika und Lateinamerika ausreichend finanziert sein oder nicht mehr angeboten werden können, so sollen die Stiftungsmittel für die schulische und berufliche Bildung von jungen Menschen in anderen SOS-Kinderdörfern weltweit verwendet werden. 

Bankverbindung

Empfänger: Stiftung „Zukunftschancen“ der Familie Unkelbach
IBAN: DE10 3702 0500 0008 8739 00
BIC: BFSWDE33XXX  (SozialBank)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Unterstützte SOS-Einrichtung

Berufsausbildungszentrum

in Kality in Addis Abeba/Äthiopien