Satzungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung bzw. der Bildung und Ausbildung der von SOS-Kinderdorf betreuten jungen Menschen dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordung Mittel für den SOS-Kinderdorf e. V. beschafft und diesem ihre Mittel für
- alle Projekte und Maßnahmen des SOS-Ausbildungs- und Beschäftigungszentrums in Kleve sowie für alle Bildungsmaßnahmen des SOS-Kinderdorfes in Kleve zur Verfügung stellt.