Peter Kaisler-Stiftung

Stiftungsgründung

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein glückliches Leben und beruflichen Erfolg ist eine harmonische und unterstützende Kindheit. Mit liebenden Eltern hatte ich dieses Glück und konnte in Deutschland aufwachsen, zur Schule gehen, studieren und mich persönlich und beruflich so entfalten, wie ich es mir vorgenommen hatte. Diese Voraussetzungen haben viele Kinder und Jugendliche, selbst in unserem Land, leider nicht. Um für junge Menschen durch Fürsorge und Bildung die Chancen auf einen besseren Start ins Leben zu erhöhen, habe ich 2024 beschlossen, die nicht rechtsfähige 
Peter Kaisler-Stiftung
in der Trägerschaft der SOS-Kinderdorf-Stiftung zu errichten. 
Über Zustiftungen und/oder Spenden würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Euer Peter Kaisler

Satzungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. beschafft und diesem ihre Mittel für
  1. alle Bildungs-; Qualifizierungs-; Ausbildungs- und Fördermaßnahmen in SOS-Kinderdorf-Einrichtungen, bevorzugt in Nordrhein-Westfalen, zu verwenden. Dazu gehören u.a. Schulfördermaßnahmen samt Nachhilfe, Schulgebühren, Kurse, Fremdspracheförderung und individuelle Fördermaßnahmen. Ferner gehören dazu alle Maßnahmen zur Erreichung der Ausbildungsfähigkeit (neben schulischen Kenntnissen auch Fähigkeiten und Fertigkeiten, soziale, personale und methodische Kompetenzen), Unterstützung zur Erlangung eines Ausbildungsplatzes und beim Einstieg ins Berufsleben z.B. durch eine Berufsausbildung oder durch berufsvorbereitende Maßnahmen, Koten für eine Berufsausbildung und alle Maßnahmen, die jungen Menschen mit und ohne Behinderung dazu verhelfen, die Grundlagen für die spätere Finanzierung ihres eigenen Lebensunterhalts und somit eine bessere Lebensperspektive zu erhalten.
  2. Sollten die Bildungs-; Qualifizierungs-; Ausbildungs- und Fördermaßnahmen in Deutschland ausreichend finanziert sein oder nicht mehr angeboten werden können, so sollen die Stiftungsmittel zu 100% z.B. zur Förderung alleranderen SOS-Kinderdorf-Projekte und SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland verwandt werden.
  3. Sind alle SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland ausreichend finanziert oder aufgelöst, sollen die Stiftungsmittel für die weltweiten Kinderdorfeinrichtungen verwendet werden.

Bankverbindung

Empfänger: Peter Kaisler-Stiftung
IBAN: DE 34 6009 0100 0676 3990 02
Verwendungszweck: Zustiftung/Spende – SF Kaisler + Ihre Adresse