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§29 – Erbschaftssteuergesetz

Ererbtes oder geschenktes Vermögen weitergeben
Mit dem demografischen Wandel steigen die Zahl der Erbschaften in Deutschland und damit auch die Erbschaftssteuerzahlungen seit vielen Jahren an. Mit den Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022, bei dem die Bewertungskriterien von Immobilien durch die Anhebung des Sachwertfaktors an die aktuelle Marktlage angepasst wurden, werden nun viele vererbte Immobilien höher bewertet. Das führt dazu, dass sich ab 2023 in vielen Fällen auch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Immobilien erhöht.
Erbe spenden und Erbschaftssteuer reduzieren?
Was viele Menschen unabhängig davon nicht wissen: Man kann von der Erbschaftssteuer gänzlich befreit werden. Überträgt man innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall den Nachlass ganz oder teilweise einer gemeinnützigen Stiftung, entfällt nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftssteuergesetzes die auf das übertragene Erbe angefallene Erbschaftssteuer, beziehungsweise sie wird rückerstattet.
Ihr Vorteil, wenn Sie ein erhaltendes Erbe spenden
Liegt Ihr Erbteil über Ihrem Freibetrag, fällt Erbschaftssteuer an. Spenden Sie jedoch das Erbe oder einen Teil davon an eine gemeinnützige Organisation, entfällt die Steuer auf den gespendeten Anteil. Gegebenenfalls kann ein niedrigerer Erbschaftssteuersatz auf das verbleibende Erbe angewendet werden.
Steuern sparen und Gutes tun – was ist zu tun?
Möchten Sie ererbtes oder geschenktes Vermögen mit einer Zustiftung beispielsweise an die SOS-Kinderdorf-Stiftung weitergeben, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Denn 24 Monate können schnell verstreichen. Zu den steuerlichen Details für Ihren persönlichen Fall fragen Sie bitte Ihren Steuer- oder Rechtsberater.

Stiftergeschichte Elisabeth Schulz*

Als ihr Lebensgefährte verstarb, wünschte sich Elisabeth Schulz*, dass sein Erbe Gutes tut und in die Zukunft wirkt. Das hätte Karl, ihr Lebensgefährte, so gewollt. Doch wie konnte sie seinen Nachlass möglichst wirksam einsetzen? Elisabeth Schulz ließ sich von Petra Träg beraten und entschied sich, den Nachlass ihres Lebensgefährten verschiedenen gemeinnützigen Organisationen zu übertragen, unter anderem der SOS-Kinderdorf-Stiftung. „Darüber bin ich sehr glücklich“, sagt sie. „So kommt sein Erbe Kindern und benachteiligten Menschen ungeschmälert zugute und wirkt dauerhaft. Karl war ein wirtschaftlich denkender Mensch. Das wäre ganz in seinem Sinne gewesen.“
Mit dem SOS-Kinderdorfverein und der SOS-Kinderdorf-Stiftung ist Elisabeth Schulz seit vielen Jahren verbunden. Erstmals spendete sie in den 60er Jahren, spielte damals sogar mit dem Gedanken, SOS-Kinderdorfmutter zu werden. Seit der Gründung der SOS-Kinderdorf-Stiftung im Jahr 2003 ist sie Zustifterin.
Ihr gefällt, dass das Kapital bei der SOS-Kinderdorf-Stiftung nachhaltig wirkt und Jahr für Jahr jungen Menschen und Familien in Not sowie Menschen mit Beeinträchtigung eine bessere Zukunftsperspektive gibt.
*Name zum Schutz der Privatsphäre geändert.